Wie muss ich einen Hund im Auto sichern?

Eine Anschnallpflicht für Hunde besteht nicht.

Hund im Auto

Eine Anschnallpflicht für Hunde besteht nach Auskunft von ARAG Experten nicht. Allerdings weisen sie darauf hin, dass Tiere in der Straßenverkehrsordnung (StVO) eine Ladung darstellen, die so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können (§22 StVO). Und die ARAG Experten warnen: Wer dagegen verstößt, muss bei Gefährdung mit einem Bußgeld von bis zu 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Zudem riskieren nachlässige Fahrer im Schadensfall, dass die Versicherung ihre Leistungen kürzt. Eine fest verankerte Transportbox oder ein festes Metallgitter zwischen Laderaum und Rücksitzbank können Abhilfe schaffen.

Der Paragraf 23 der StVO regelt außerdem, dass der Fahrer dafür verantwortlich ist, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch im Auto befindliche Tiere beeinträchtigt werden. Der laut bellende oder im Auto herumspringende Hund kann daher mit einem Bußgeld von 10 Euro geahndet werden.

  • Ein kleines Rechenbeispiel: Ein Hund, der nur 20 Kilogramm wiegt, wird bei einer Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern zu einem Geschoss mit einer Durchschlagskraft von 600 kg.

übermittelt durch ARAG-Versicherungen

Siehe auch  Klima schonen und Steuern sparen
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