Wie funktioniert die Beihilfe bei Juristen, Lehrern und anderen Beamten?
Für Beamte in den meisten Berufsgruppen ist es üblich, einen Vollvertrag in der privaten Krankenversicherung (PKV) abzuschließen.
Für Beamte in den meisten Berufsgruppen ist es üblich, einen Vollvertrag in der privaten Krankenversicherung (PKV) abzuschließen. Dies ist nicht alleine durch individuell festlegbaren Leistungen und günstigeren Beiträge bei jungen und gesunden Versicherungsnehmern besonders beliebt. Das deutsche Versicherungsrecht sieht alleine im Falle der Absicherung über die PKV die sogenannte Beihilfeberechtigung vor, die seitens des Dienstherren gewährt wird. Gerade bei stark beanspruchten Berufsgruppen wie Juristen oder Lehrern ist eine leistungsstarke Ausgestaltung des Vertrags und eine Absicherung über die PKV anzuraten.
Wie die Beihilferegelung zu starken Leistungen beiträgt
Statistiken und Studien der letzten Jahre zeigen, dass sich die Krankenzahlen bei Berufsgruppen mit Beamtenstatus häufig in eine unerwünschte Richtung bewegen. Beispielsweise ist die Lehrergesundheit seit Jahren in der Diskussion, viele Lehrkräfte erreichen nicht das gesetzlich vorgesehene Pensionsalter. Die Zahl der psychischen Erkrankungen, beispielsweise Burnout oder Depressionen, steigen kontinuierlich an. Hierzu kommen körperliche Erkrankungen, die beispielsweise durch stundenlanges Sitzen ohne körperlichen Ausgleich entstehen.
Um eine angemessene Behandlung und Prävention zu genießen, ist eine starke Krankenversicherung notwendig. Wird diese über die PKV abgeschlossen, wird seitens des Dienstherren eine Beihilfe von bis zu 80 % geleistet. Der Restbetrag muss nicht selbst übernommen werden, stattdessen lässt sich eine Absicherung über die PKV mit Beamtentarifen für Beihilfeberechtigte abschließen.
Leistungen der PKV an eigene Ansprüche anpassen
Um die richtige Krankenversicherung für Lehrer abzuschließen, kommt es nicht alleine auf den Wechsel in die PKV an. Durch die individuelle Tarifierung und Ausgestaltung des Leistungsspektrums ist genau zu überlegen, welche Tarifelemente sinnvoll sind. Beispielsweise bestehen Wünsche nach der Kostenübernahme für hochwertigen Zahnersatz oder Präventionsmaßnahmen wie Rückenschulen.
Für Lehrer und sonstige Beamte lohnt die Überlegung einer leistungsstarken Absicherung im Bereich psychischer Erkrankungen. Generell sind Beamte gern gesehene Kunden bei privaten Krankenversicherern, da diese durch die Beihilfeberechtigung nicht den kompletten Kostenumfang wie bei Selbstständigen oder Freiberuflern übernehmen müssen. Die Rechnungen für einzelne Behandlungen sowie der Erstattungsanteil seitens des Dienstherren ist hierbei natürlich immer nachzuweisen.
Nicht nur in der Krankenversicherung zur starken Absicherung
Auch wenn in anderen Versicherungssparten die Beihilfeberechtigung nicht gegeben ist, ist eine starke Absicherung von Lehrern, Juristen und anderen Beamten anzuraten. So wird die private Dienstunfähigkeitsversicherung zur wertvollen Ergänzung staatlicher Ersatzleistungen, wenn frühzeitig aus dem Beamtendienst ausgeschieden wird. Auch hier sind die Angebote unterschiedlicher Versicherer zu überprüfen, nicht zwingend ist der Abschluss beim gleichen Anbieter wie die PKV lohnenswert. Auch Service und Renommee der Versicherungen sind zu beachten, damit es nicht zu einem Dissens zwischen Versicherer und Kunde über Leistungen und Kosten kommt.