Riester-Verträge werden auf zwei Arten gefördert. Sparer profitieren nicht nur von staatlichen Zulagen, sondern auch von Steuervorteilen.
Potsdam (ots) – Riester-Verträge werden auf zwei Arten gefördert. Sparer profitieren nicht nur von staatlichen Zulagen, sondern auch von Steuervorteilen. Die förderfähigen Ausgaben für die Altersvorsorge können in der Steuererklärung als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Daraus entsteht eine Steuerentlastung. Mit Wohn-Riester fördert der Staat die beliebteste private Altersvorsorge, die eigenen vier Wände. Neben 175 Euro Grundzulage und bis zu 300 Euro Zuschuss für jedes Kind können viele Riester-Sparer außerdem mit einer jährlichen Steuererstattung rechnen.
Eine Familie mit einem 2010 geborenen Kind und einem gemeinsamen Bruttoeinkommen von 60.000 Euro erhält insgesamt 650 Euro Zulagen und eine Steuererstattung von 108 Euro. Ein Alleinstehender mit einem Bruttoeinkommen von 36.000 Euro bekommt neben der Grundzulage zusätzlich rund 324 Euro Steuern vom Finanzamt zurück. Die Steuervorteile sind je nach Familienstand und Einkommen sehr unterschiedlich. “Familien profitieren bei der Riester-Förderung vor allem von den Zulagen, Alleinstehende haben oft eine höhere Steuerersparnis”, so Werner Schäfer, Vorsitzender des Vorstandes der LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG.
Die maximale Riester-Förderung erhält nur, wer einschließlich Zulagen jährlich mindestens vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich Zulagen in den Vertrag einzahlt. Bis zur Grenze von 2.100 Euro (inklusive Zulagen) können die Beiträge in der dafür vorgesehenen Anlage AV der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Günstigerprüfung, ob die Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug höher als der Zulagenanspruch ist und erstattet die Differenz.
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