Fachanwalt verklagt Banken und DVAG.

Die Anleger des offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest erhalten im Rahmen der zweiten Ausschüttung nur noch EUR 1,24 je Anteil, also viel weniger als noch vor einem halben Jahr bei der ersten Ausschüttung. Anleger des SEB Immoinvest stecken daher weiter mit dem größten Teil des Geldes fest.

Die Beratung und Vertretung von ca. 1000 Anlegern des SEB Immoinvest durch die Spezialkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat gezeigt, dass der größte Teil der Anleger falsch beraten wurden. Vor allem die Deutsche Vermögensberatung DVAG hat den SEB Immoinvest vertrieben. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen führt daher zahlreiche Klageverfahren gegen die DVAG und gegen andere Berater und Banken. Anlegern, denen die Risiken des SEB Immoinvest, insbesondere 2009 und 2010 nicht erläutert wurden, können Rückabwicklung der Anlage verlangen und so ihr gesamtes Geld zurückerhalten.

Die Kanzlei Dr. Stoll vertritt hunderte Anleger des SEB Immoinvest und hat bzgl. offener Immobilienfonds bereits erste Urteile erstritten zugunsten der Anleger und bereits über 100 Vergleiche erzielt.

Eine Möglichkeit ist die Beteiligung an einer Interessengemeinschaft. Hier geht es um Ansprüche gegenüber der SEB direkt, die den SEB Immoinvest auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits hunderte Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, um der Interessengemeinschaft beizutreten. Des Weiteren kann geprüft werden, wie erfolgreich Anleger des SEB Immoinvest gegen die Banken oder Berater auf individuellen Schadensersatz klagen können. Hierfür muss geklärt werden, ob die Beratung durch die Postbank, Volksbank, Sparkassen, Deutsche Vermögensberatung (DVAG), Volkswagen Bank, Santander Bank, Apo Bank oder die verschiedenen Sparkassen ordnungsgemäß ablief oder ob Fehler passierten.

Weitere Informationen:

Infoseite SEB Immoinvest

Infoseite Interessengemeinschaft SEB Immoinvest

Kontakt:

PR-Gateway

Siehe auch  Historisch bleiben Zinsen niedrig
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