Um der aufgrund des Coronavirus stark angeschlagenen Reisebranche unter die Arme zu greifen, arbeitet die Bundesregierung an einem Gesetzentwurf, der anstelle einer Erstattung des bereits gezahlten Reisepreises die Ausgabe von Gutscheinen ermöglicht.

Um der aufgrund des Coronavirus stark angeschlagenen Reisebranche unter die Arme zu greifen, arbeitet die Bundesregierung an einem Gesetzentwurf, der anstelle einer Erstattung des bereits gezahlten Reisepreises die Ausgabe von Gutscheinen ermöglicht. Am 05. Juni 2020 nahm der Bundesrat zu den Plänen einer Gutschein-Lösung für abgesagte Pauschalreisen Stellung.

Was beinhaltet der Gesetzentwurf?

Aufgrund der coronabedingten Einschränkungen konnten Verbraucher ihre gebuchten und bereits an- bzw. bezahlten Reisen nicht antreten. Das Reiserecht sieht insbesondere für Pauschalreisen – also dem Gesamtpaket aus Flug und Hotel – eine vollständige Erstattung der getätigten Zahlungen vor, auch wenn Reisebüros und Veranstalter bereits durch die Organisation Leistungen erbracht haben. Aufgrund dieser Regelung befürchten Experten zahlreiche Insolvenzen in der Tourismusbranche.

Um dem entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf in die Wege geleitet, der eine Gutschein-Lösung für Pauschalreisen ermöglichen soll, die vor dem 08. März 2020 gebucht wurden. Die Verbraucher erhalten dadurch die Möglichkeit, zwischen einer Erstattung oder einem Gutschein zu wählen. Wobei der Erstattungsanspruch grundsätzlich auch bei der Entscheidung gegen den Gutschein bestehen bleibt.

Justizministerin Christine Lambrecht äußerte sich zur Gutschein-Lösung für Pauschalreisen am 02. Mai 2020 wie folgt:

Wer sich für einen Gutschein entscheidet, leistet auch einen wichtigen Beitrag dazu, die Vielfalt der Angebote und Dienstleistungen im Reisesektor zu erhalten.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Ein großer Vorteil der Gutscheine ist die staatliche Absicherung, die greift, wenn ein Veranstalter Insolvenz anmelden muss. Bei einer Rückerstattung haben die Verbraucher eine solche Garantie hingegen nicht. Außerdem ist die staatliche Absicherung grundsätzlich befristet. So wird bei Gutscheinen, bei denen bis Ende 2021 keine Einlösung erfolgte, der ursprüngliche Reisepreis ausgezahlt.

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Was sagt der Bundesrat zum Gesetzesentwurf?

Der Bundesrat nahm am 05. Juni 2020 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellungund macht im Zuge dessen Änderungsvorschläge, die den Verbrauchern zugutekommen. So forderten die Vertreter der Länder unter anderem eine automatische Erstattung, wenn die Gutschein-Lösung bei stornierten Pauschalreisen nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer in Anspruch genommen wird. Verbraucher sollen dafür also keinen zusätzlichen Antrag oder ähnliches stellen müssen.

Zudem wünscht sich der Bundesrat genauere Informationen über die staatliche Absicherung der Gutscheine. Denn diese gelte ausschließlich für den Reisepreis und nicht für etwaige Zusatzleistungen.

Um die Attraktivität der Gutschein-Lösung zu erhöhen, wurde zudem die Möglichkeit der Übertragung vorgeschlagen. Somit könnten diese auch verschenkt werden.

Nicht zuletzt soll es Reiseveranstaltern untersagt werden, Gutscheine anzubieten, wenn bereits ein rechtskräftiger Zahlungstitel vorliegt. Denn dadurch kann es ggf. zu einem Abbruch bzw. einer Verzögerung bei der Vollstreckung kommen.

Wie geht es weiter? Die Bundesregierung muss nun eine Gegenäußerung formulieren und alle Unterlagen dem Bundestag vorlegen, damit dieser am 17. Juni 2020 über den Gesetzentwurf beraten kann.

Quellen und weiterführende Links

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