Mindestens 17 Kassen heben ihre Zusatzbeiträge zum 1. Januar 2021 an, davon sind bereits rund 29 Mio. gesetzlich Versicherte betroffen.

Kein Geld

München (ots)

  • Von den angekündigten Beitragserhöhungen sind 29 Mio. gesetzlich Versicherte betroffen
  • Verbraucher verschenkten 5,4 Mrd. Euro, weil sie ihre Krankenversicherung nicht wechselten
  • Service für Kunden: kostenlose Beratung und einfache Vertragsverwaltung im Kundenkonto

Erste gesetzliche Krankenkassen geben aktuell die Höhe ihrer individuellen Zusatzbeiträge für das kommende Jahr bekannt. Mindestens 17 Kassen heben ihre Zusatzbeiträge zum 1. Januar 2021 an, davon sind bereits rund 29 Mio. gesetzlich Versicherte betroffen. In der Spitze bedeutet das für Verbraucher Mehrkosten von 174 Euro pro Jahr.1) Weitere 33 Kassen halten bisher ihren Zusatzbeitrag im kommenden Jahr konstant. Mindestens eine Kasse senkt ihren Zusatzbeitrag zum neuen Jahr. Voraussichtlich folgen in den kommenden Tagen weitere Anpassungen.

Hier geht es zur tagesaktuellen Übersicht über die bekannten Zusatzbeiträge 2021

“Die gesetzlichen Krankenkassen stehen im kommenden Jahr vor einer enormen Finanzierungslücke von 16 Milliarden Euro”, sagt Dr. Christine Prauschke, Geschäftsführerin gesetzliche Krankenversicherung bei CHECK24. “Eine Einigung, diese stärker mit Steuergeldern auszugleichen, würde den Druck zwar mindern. Dennoch sind viele Kassen gezwungen, ihre Zusatzbeiträge anzuheben.”

Sollten über den bereits zugesagten Zuschuss von fünf Mrd. Euro keine weiteren Steuergelder für den Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt werden, steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2021 um 0,2 Prozentpunkte auf 1,30 Prozent. Jede Krankenkasse legt ihren individuellen Zusatzbeitrag jedoch selbst fest.

Gesetzlich Versicherte verschenkten 2020 rund 5,4 Mrd. Euro

Besonders bei Beitragserhöhungen lohnt es sich, die Zusatzbeiträge und Leistungen der Kassen zu vergleichen und zu einer günstigeren Krankenversicherung zu wechseln. Im Schnitt verlangten die gesetzlichen Krankenkassen im laufenden Jahr 1,10 Prozent Zusatzbeitrag. Wären alle gesetzlich Versicherten im Jahr 2020 zur günstigsten bundesweit tätigen Kasse mit 0,39 Prozent Zusatzbeitrag gewechselt, hätten sie 5,4 Mrd. Euro gespart.2)

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“Da der Zusatzbeitrag paritätisch durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen wird, profitieren von einem Wechsel nicht nur die Versicherten”, sagt Dr. Christine Prauschke. “Auch für die Unternehmen ist dies gerade jetzt während der Corona-Krise eine hilfreiche Entlastung.”

Ab 2021 vereinfachter Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung

Ab dem 1. Januar 2021 wird der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse noch einfacher. Krankenkassenmitglieder müssen dann nicht mehr bei ihrer bisherigen Kasse kündigen und eine Kündigungsbestätigung anfordern, sondern können direkt eine neue Krankenversicherung abschließen.

“Die Übermittlung der Kündigung übernimmt ab Januar 2021 die neue Krankenkasse”, sagt Dr. Christine Prauschke. “Die Gefahr einer Versicherungslücke besteht nicht. Denn eine Ablehnung des Antrags – zum Beispiel aufgrund des Alters, Vorerkrankungen oder laufenden Behandlungen – ist bei zuvor bereits gesetzlich Versicherten ausgeschlossen.”

Darüber hinaus gilt ab 2021 eine verkürzte Bindefrist. Verbraucher können dann alle zwölf Monate ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln. Bisher waren sie 18 Monate an eine Krankenkasse gebunden.

Unabhängig von der Bindungsfrist steht gesetzlich Versicherten ein Sonderkündigungsrecht bis zum 31. Januar 2021 zu, wenn ihre aktuelle Krankenkasse den Zusatzbeitrag zum Januar 2021 erhöht oder erstmalig erhebt.

1)Aktuell erhöhen gesetzliche Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag um bis zu 0,6 Prozentpunkte. Die anteiligen Mehrkosten für einen Arbeitnehmer mit einem Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze liegen damit bei 174 Euro im Jahr. Die Beitragsbemessungsgrenze markiert das Maximum, bis zu dem in den Sozialversicherungen Beiträge erhoben werden. Der über diesen Grenzbetrag hinausgehende Teil des Einkommens ist beitragsfrei.

2)Eigene Berechnungen auf Basis von Daten des Bundesversicherungsamtes und der gesetzlichen Krankenkassen. Weitere Informationen unter: https://ots.de/ofRuf0

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