Viele Betroffene sind verärgert und fühlen sich ungerecht behandelt, da sie von den vertraglich zugesicherten günstigen Verbrauchspreisen nicht profitieren konnten.

frustrierte Frau

Sämtlichen Kundinnen und Kunden des Unternehmens Deutsche Energiepool GmbH (DEP) wurden die Gaslieferungsverträge zu Beginn der Heizperiode gekündigt. Das Unternehmen begründet das mit unvorhersehbaren Entwicklungen auf dem Erdgasmarkt. Viele Betroffene sind verärgert und fühlen sich ungerecht behandelt, da sie von den vertraglich zugesicherten günstigen Verbrauchspreisen nicht profitieren konnten.

Anfang des Jahres 2021 hatte Daniel K. aus Lübeck einen Gasliefervertrag über ein Vergleichsportal mit dem Unternehmen Deutsche Energiepool GmbH (DEP) abgeschlossen. Der Vertrag enthielt eine Preisgarantie für ein Jahr. Auf dem Portal hatte die DEP hohe Grundpreise zwischen 40 und 80 Euro brutto pro Monat angegeben. Der Arbeitspreis sollte bei vergleichsweise günstigen 0,01 Euro je Kilowattstunde (kWh) brutto liegen – inklusive sämtlicher Kosten wie Steuern, Abgaben und Netzentgelte. Den Grundpreis zahlen Kunden unabhängig vom Verbrauch, der Arbeitspreis (auch Verbrauchspreis) wird pro kWh abgerechnet.

Kein Gasverbrauch im Sommer – aber ein hoher Grundpreis

Der neue Kunde aus Lübeck hatte bis dahin nichts Negatives über das Unternehmen gehört. Seine Suche im Internet und die Bewertungen auf Vergleichsportalen hatten eine hohe Empfehlungsrate von 90 Prozent mit fast 5 von 5 möglichen Sternen ergeben. Er hatte sich für diesen Anbieter entschieden, weil das Unternehmen einen günstigen Arbeitspreis anbot und mit Sitz in Deutschland seriös wirkte. Die Lieferung begann problemlos. Da der Kunde über die warmen Sommermonate kein Gas verbrauchte, zahlte er lediglich die hohen Grundpreise, ohne von dem niedrigen Arbeitspreis profitieren zu können.

Mit der Kälte kam die Kündigung

Unerwartet erhielt der Betroffene im Herbst zu Beginn der Heizperiode die Kündigung seines Vertrags. Als Grund gab das Unternehmen an, wegen „unvorhersehbarer Entwicklungen der Erdgas-Marktpreise“ könne eine Belieferung aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit nicht mehr zugesichert werden.

Kritik am Vorgehen der DEP

Lenia Baga, Juristin bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH), kritisiert das Geschäftsmodell des Energieversorgers. „Während der Sommermonate diesen Jahres hat die DEP von den hohen Grundpreisen profitiert. Für die Kundschaft würde sich so ein Tarif mit niedrigem Arbeitspreis erst jetzt in der Heizperiode lohnen. Doch dazu kommt es nicht, weil das Unternehmen vorher sämtlichen Kunden gekündigt hat.“ Zurzeit gehen bei der VZSH viele Beschwerden von Betroffenen ein. „Das Verhalten der DEP ist auffällig und belastet viele Haushalte. Gerade jetzt, wo die Energiekosten ohnehin deutlich steigen, bringt das Betroffene in eine schwierige Situation“, so Lenia Baga. Diese sind verunsichert und müssen nun kurzfristig einen neuen Vertrag abschließen.

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Versteckte Vorauszahlung

Außergewöhnlich ist bei der DEP, dass keine Vorauszahlungen verlangt, sondern monatliche Abschlagszahlungen vereinbart wurden. Dabei handelt sich aber um eine versteckte Vorauszahlung, da die Kunden den verhältnismäßig hohen Grundpreis nie ausgleichen konnten. „Wenn das der Geschäftszweck des Unternehmens war, ist das nicht akzeptabel“, so die Juristin. Die VZSH hat die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde über das Vorgehen der DEP informiert und um Prüfung gebeten. Die Vergleichsportale Check24 und Verivox haben das Unternehmen aus der Anbieterliste genommen.

Das können Betroffene tun

Die Verbraucherzentrale empfiehlt Betroffenen, vor Abschluss eines neuen Gasliefervertrages die Anbieter genauer zu überprüfen. Oft genügt schon eine schnelle Suche im Internet mit dem Namen des Unternehmens und der Geschäftsführer. Es ist beispielsweise schon vorgekommen, dass Geschäftsführer neu gegründeter Energieversorger zuvor bereits mit anderen Unternehmen von Insolvenz betroffen waren. Vorsicht geboten ist bei hohen Bonuszahlungen, Prämien oder sehr niedrigem Arbeitspreis. Zudem zahlen Unternehmen für die Listung auf den Vergleichsportalen zusätzlich und geben diese Kosten später an ihre Kundschaft weiter. Oft ist der Abschluss eines Vertrages direkt beim Anbieter günstiger und einfacher. Die Vergleichsportale können für den vorherigen Preisvergleich nützlich sein, sofern man die richtigen Voreinstellungen nutzt.

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