Seit dem 18. September können Familien mit mindestens einem Kind das neue Baukindergeld bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen.

Hamburg (ots) – Seit dem 18. September können Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren das neue Baukindergeld bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Rückwirkend zum 1. Januar 2018 erhalten sie dann für den Kauf oder Bau einer Immobilie 10 Jahre lang jährlich 1.200 Euro Unterstützung pro Kind. Voraussetzung: Das zu versteuernde Jahreshaushaltseinkommen darf mit einem Kind 90.000 Euro nicht überschreiten. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich der Betrag zudem um 15.000 Euro.

Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer von Baufi24.de, dem unabhängigen Beratungs- und Vermittlungsportal für Baufinanzierungen, begrüßt die Entscheidung: “Selbst in Ballungszentren gibt es Stadtteile mit Immobilien, die auch für Familien mit kleinerem Budget finanzierbar sind. Für sie sind 12.000 Euro eine große Unterstützung.”

Einen grundlegenden Anreiz zu investieren, sieht er in dem neuen Baukindergeld hingegen nicht. “Wer sich einen Hauskauf erst mithilfe von 1.200 Euro zusätzlich im Jahr leisten kann, sollte genau abwägen, ob er die finanzielle Belastung eingehen möchte”, so Scharfenorth.

Mehr rausholen aus dem Baukindergeld

Zukünftige Immobilienbesitzer sollten den Zuschuss indes überlegt einsetzen. “Wer nicht zwingend auf die Bezuschussung angewiesen ist, sollte das Baukindergeld als Sicherheitsrücklage für weitere Ausgaben nutzen – und die kommen garantiert”, rät Scharfenorth. Ebenfalls sinnvoll kann es sein, das Baukindergeld für Sondertilgungen einzusetzen. Scharfenorth empfiehlt deshalb: “Die Beträge über 5 Jahre zunächst als Puffer anzusparen und anschließend für eine Sondertilgung des Darlehens zu nutzen.” Wer sich für diese Variante entscheidet, sollte auf die genauen Darlehenskonditionen achten. Einige Banken erheben höhere Zinsen bei Sondertilgungen. Daher rät der Experte zu einem Vertrag, der auch Sonderzahlungen ohne Zusatzkosten zulässt.

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