Die neue geförderte Rente für Geringverdiener lässt sich einfach in jedem Betrieb einführen.

Dortmund (ots) – Schlank, unbürokratisch, effizient: Die neue geförderte Rente für Geringverdiener lässt sich einfach in jedem Betrieb einführen. Dieser Baustein für die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist vom Gesetzgeber bewusst schlank gehalten. Für das Unternehmen bringt er steuerliche Vorteile. “Damit können sich die Betriebe als attraktiver Arbeitgeber positionieren”, erläutert Sascha Holstein, bAV-Experte im Continentale Versicherungsverbund. Darüber hinaus erhöhe die neue Betriebsrente die Bindung der Mitarbeiter an ihre Firma. Zusätzlich gelten für Renten aus der bAV ab sofort Freibeträge, wenn es um die Grundsicherung geht. Holstein: “Damit lohnt sich zusätzliche Altersvorsorge endlich auch für Menschen mit niedrigem Einkommen.”

Die 6 wichtigsten Fakten im Überblick:

  1. Die Beiträge zu diesem neuen bAV-Baustein finanziert ausschließlich der Arbeitgeber.
  2. Der Arbeitgeber muss mindestens zusätzlich zum bereits geschuldeten Lohn 240 Euro einzahlen, um gefördert zu werden. Maximal dürfen 480 Euro pro Jahr fließen.
  3. 30 Prozent des Beitrages darf der Arbeitgeber über das Lohnsteuerabzugsverfahren einbehalten. Der darüber hinaus gehende Beitrag gilt als Betriebsausgabe.
  4. Er muss Hauptarbeitgeber des Mitarbeiters sein. Dessen Brutto-Einkommen darf höchstens 2.200 Euro monatlich oder 26.400 Euro jährlich betragen.
  5. Ob der Arbeitnehmer in der Rentenversicherung pflichtversichert ist, spielt keine Rolle. Auch Mitarbeiter, die in der Elternzeit oder länger erkrankt sind, können von dieser neuen Art der Betriebsrente profitieren.
  6. Eine Information über den Abschluss dieses bAV-Bausteines an den Mitarbeiter reicht aus. Eine individuelle Beratung ist nicht notwendig.

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