Damit Ihr Verein nicht auf einem finanziellen Schaden sitzen bleibt, den er zum Beispiel durch eine Unterschlagung von Geldern erleidet, gibt es die Vertrauensschadenversicherung.

Und obwohl das Diebstahlrisiko durch interne Kontrollen und Revisionen minimiert werden kann, haben selbst die sorgfältigsten Vereine schon erhebliche Verluste erlitten. Der Geschädigte ist in solch einem Fall immer der gesamte Verein.

Ein Vereinsmitglied hat in die Kasse gegriffen? Jetzt hilft die ARAG Sportversicherung

Im Rahmen von Feiern und Veranstaltungen nehmen Sie viel Geld ein. Wenn dann bei der abendlichen Abrechnung festgestellt wird, dass die Kasse nicht so voll ist, wie sie sein müsste, kann man von einem Vertrauensschaden ausgehen.

Für einen Verein kann es aber auch finanziell durchaus eng werden, wenn zum Beispiel ein Vereinsvorstand seinen privaten Urlaub mit Mitgliedsbeiträgen und Spenden finanziert, die für den Verein gedacht waren.

In solchen Fällen können Sie sich auf die Vertrauensschaden-Versicherung der ARAG Sportversicherung verlassen. Sie deckt den wirtschaftlichen Schaden ab.
Sie schützt Vereine gegen Schäden an ihrem Vermögen, die schuldhaft und durch Vorsatz entstanden sind. Dies ist zum Beispiel bei Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue oder Urkundenfälschung der Fall.

Gut zu wissen:
Auch Schäden, die ohne Vorsatz eingetreten sind, fallen unter die Vertrauensschadenversicherung, beispielsweise wenn Versicherte beraubt, erpresst oder betrogen werden.

Fragen zum umfassenden Versicherungsschutz und speziell der Vertrauensschaden-Versicherung beantwortet Ihnen gerne Ihr zuständiges Versicherungsbüro beim LSB/LSV. Im Merkblatt zur Sportversicherung, das Sie auf der Seite Ihres Verbandes finden, steht übrigens, bis zu welcher Summe Ihr Verein abgesichert ist.

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Siehe auch  Erweiterter Schutz für Wärmepumpen, Balkonkraftwerke und Co.

übermittelt durch ARAG-Versicherungen

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