Viele Familien geraten in finanzielle Schwierigkeiten und können ihre laufenden Kosten nicht mehr decken. Da liegt es nur nahe, auf die private Altersvorsorge zu blicken.

Genau hinsehen ist wichtig: Wer Kapital aus der privaten Altersvorsorge frei bekommen möchte, sollte genau hinschauen und sich beraten lassen. Foto: fizkes/stock.adobe.com/akz-o

(akz-o) – Die steigenden Preise mit einer Inflationsrate im zweistelligen Bereich belasten die Finanzen vieler Haushalte stark. Energiekosten, Mieten, Lebensmittel – die Preise gehen nach oben. Viele Familien geraten so in finanzielle Schwierigkeiten und können ihre laufenden Kosten nicht mehr decken. Da liegt es nur nahe, auf die private Altersvorsorge zu blicken und zu überlegen, wie man dort angelegtes Kapital frei bekommt oder die Belastungen senken kann.

Policendarlehen

Viele Versicherte beleihen ihren Vertrag mit einem Darlehen, um einen Engpass zu überbrücken. Ein Darlehen geht natürlich mit einer zusätzlichen Belastung durch Tilgung einher und birgt das Risiko des Totalverlusts, wenn die Raten nicht bedient werden können.

Kündigung der Versicherung

In ihrer jährlichen Statusmeldung weisen Versicherer unter anderem den sogenannten Rückkaufswert aus. Das ist der Betrag, der ausbezahlt wird, wenn die Versicherung zum aktuellen Zeitpunkt gekündigt wird. In den meisten Fällen ist dies weniger, als über die Jahre einbezahlt wurde.

Verkauf der Versicherung

Viele Anbieter haben sich darauf spezialisiert, Policen aufzukaufen. So erhält der Versicherte meist ein paar Prozent mehr als bei Kündigung, muss aber immer noch einen Verlust hinnehmen. Bei kurzfristigem Kapitalbedarf ist der Verkauf dennoch die bessere Option.

Widerruf/Rückabwicklung

Bei Kapitalbedarf ist der Widerruf aktuell der Königsweg aus einer laufenden Lebens- oder Rentenversicherung. Aufgrund mangelhafter Widerrufsbelehrungen in den Vertragstexten sind viele Versicherungsverträge auch heute noch anfechtbar. Man nennt dies „ewiges Widerrufsrecht“. Bei einem Widerruf erhält der Kunde – anders als bei einer Kündigung – alle eingezahlten Beiträge ohne Abzug von Maklerprovisionen und Verwaltungskosten zurück und das sogar verzinst. Das summiert sich oft auf das Doppelte der eingezahlten Beträge.

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Und diese Regelung gilt sogar auch für Verträge, die schon vor Jahren gekündigt wurden oder ausgelaufen sind. Ob ein Vertrag betroffen ist, prüft zum Beispiel das Düsseldorfer Verbraucherportal helpcheck gratis und unverbindlich (www.helpcheck.de/geldzurueck) auf Basis Hunderter Urteile: datenbankgestützt und individuell durch spezialisierte Anwälte. Im Anschluss erfolgen auf Wunsch eine Beratung sowie die Beauftragung auf Erfolgsbasis mit der Durchsetzung des Anspruchs. Dabei wird nur ein Anteil des bei der Versicherung erzielten Mehrwertes an das Verbraucherportal gezahlt. Das Unternehmen hat bereits über 50 Millionen Euro an seine Kunden ausbezahlt.

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