Die Energiepreise steigen in allen Bereichen. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher suchen daher nach alternativen Heizmethoden.

Holzfeuer

Gas, Öl, Strom – Die Energiepreise steigen in allen Bereichen. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher suchen daher nach alternativen Heizmethoden. Am häufigsten wird auf Holzöfen und offene Kamine ausgewichen. Doch die regelmäßige Nutzung von Holzheizungen sorgt für erhebliche CO2– und Feinstaubemissionen. Das Heizen mit offenen Flammen birgt außerdem Gefahren und bedarf einer regelmäßigen Wartung. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) gibt Hinweise, worauf zu achten ist.

Prüfung durch Schornsteinfeger wichtig

Laut Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks für das Jahr 2021 existieren in Deutschland bereits 11.300.000 Einzelfeuerstätten für Festbrennstoffe. Sie sind die mit Abstand häufigste Feuerstätte in Deutschland. Tendenz steigend: Seit Wochen sind in Baumärkten die Öfen ausverkauft. Damit das Heizen mit dem Ofen oder Kamin nicht zum Spiel mit dem Feuer wird, empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen. Planen Verbraucher, in ihrem Neubau eine sogenannte Feuerungsanlage einzubauen, muss das Bauvorhaben beim Bezirksschornsteinfeger vorab angemeldet werden. In einer schriftlichen Stellungnahme teilt dieser anschließend mit, ob alle Kriterien erfüllt sind oder ob nachgebessert werden muss. Gibt es nichts zu beanstanden, kann mit dem Bau begonnen werden. Gleiches gilt für den Einbau neuer Feuerungsanlagen in bestehende Bausubstanz. Nach Abschluss des Bauvorhabens oder Einbaus muss der Schornsteinfeger den Kaminofen noch abnehmen. Auch bereits eingebaute Feuerstätten können nachträglich beim Schornsteinfeger angemeldet und abgenommen werden. Solange die Abnahme nicht erfolgt ist, dürfen Kamin oder Ofen nicht benutzt werden. Bei einigen zehntausend Öfen in Deutschland fehlt diese Abnahme bislang. Wegen des erhöhten Risikos für Brände und Rauchgasvergiftungen rät die VZSH daher diese Prüfungen dringend nachzuholen. Wer einen neuen Ofen kaufen möchte, sollte ein Modell wählen, das die Kriterien des Umweltlabels „Blauer Engel“ erfüllt. Diese Öfen haben unter anderem einen Feinstaubfilter und eine automatische Luftsteuerung. Darüber hinaus kann es sich lohnen, den Einbau eines Ofens oder Kamins vorsichtshalber bei der Hausrat- beziehungsweise Wohngebäudeversicherung anzuzeigen.

Der sorgfältige Umgang mit Feuerungsanlagen

Dass ein Kaminofen tatsächlich den Versicherungsschutz in Frage stellen kann, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle. Ein Mann hatte einen Kaminofen selbst eingebaut und diesen nicht durch den zuständigen Schornsteinfeger abnehmen lassen. Beim Einbau wurde der Sicherheitsabstand zwischen Kaminofen und einer mit einer Holzverlattung befestigten Rigipswand nicht eingehalten. Als der Mann das Haus verließ, obwohl der Kaminofen in Betrieb war, kam es zu einem Brand. Der Richter wertete dies als grobe Fahrlässigkeit. Die Versicherung musste für den entstandenen Schaden nicht zahlen. Gleichzeitig wurde herausgestellt, dass bereits die Verletzung der Anzeigepflicht für eine Nicht-Leistung seitens der Versicherung ausgereicht hätte.

Siehe auch  Heizung und Warmwasser: Ihre Rechte als Mieter

Nachteile der Holzverbrennung

Ein freiwachsender Baum kann oft über viele Jahrzehnte CO2 binden und damit die Atmosphäre entlasten. Ein alter Baum bindet zudem ein Vielfaches mehr als ein neu gepflanzter Jung-Baum. Der Zuwachs von Wald in Deutschland entlastet die Atmosphäre schon jetzt um rund 50 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr. Durch das Verfeuern von Bäumen binden diese nicht nur kein zusätzliches CO2 mehr. Bei der Holzverbrennung wird das gebundene CO2 sofort in die Atmosphäre entlassen. Dies trägt eher zum Klimawandel bei, statt ihn abzumildern.

Anders sieht es jedoch aus, wenn Holzabfälle aus anderweitigen Nutzungen (Möbelherstellung, Schreinerei-Abfälle und ähnliches) zur Verbrennung eingesetzt werden, wie etwa zertifizierte Holz-Pellets. Die Verbraucherzentrale bewertet deren Nutzung grundsätzlich positiver als die Verbrennung von Stückholz.

Richtiges Heizen mit Stückholz

  • Frische Holzscheite müssen an gut belüfteten Orten mindestens ein, besser noch zwei Jahre trocknen.
  • In den Ofen gehört ausschließlich gut getrocknetes Stückholz. Zeitungen hingegen gehören ins Altpapier.
  • Alte Fensterrahmen und Spanplatten müssen auf Deponien entsorgt werden, keinesfalls jedoch im Ofen oder Kamin.
  • Wer einen Ofen nutzen möchte, sollte sich ausführlich über das richtige Anfeuern und Betreiben informieren.
  • Die Zufuhr an Verbrennungsluft ist ebenfalls wichtig und das rechtzeitige Reduzieren des Abgasquerschnitts hält mehr Wärme im Haus.

Weiterführende Informationen finden Verbraucher in der Broschüre des Bundesumweltamtes „Heizen mit Holz“ oder Tipps des Schornsteinfegerverbands.

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