Hebelprodukte polarisieren wie kaum ein anderes Produkt auf den Finanzmärkten. Das liegt an den hohen Gewinnchancen auf der einen Seite und dem hohen Verlustrisiko andererseits.

Köln (ots) – Niemand anderes als Warren Buffett hat vor Jahren Derivate mal als finanzielle Massenvernichtungswaffen bezeichnet. Diese Einstellung muss man nicht teilen und eine differenziertere Betrachtungsweise von Derivaten und Hebelprodukten ist sicher möglich. Die Aussage des Investment-Meisters zeigt aber dennoch, dass Derivate ein äußerst risikoreiches Finanzprodukt für die Anleger sind, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Besonders Privatanleger sollten sich bewusst sein, dass ein Hebel immer in beide Richtungen wirken kann. Zwar lassen sich bei Hebelprodukten in kurzer Zeit große Beträge auf den Kapitalmärkten bewegen. Doch es besteht eben nicht nur die Aussicht auf hohe Gewinne, sondern auch ein großes Verlustrisiko. Bei Hebelprodukten mit Nachschusspflicht geht das Risiko sogar über den Totalverlust hinaus, die Anleger können einen höheren Betrag verlieren als sie eingesetzt haben.

Entscheidend ist die Konstruktion des Finanzprodukts. Ausgehend von einem Basiswert, das können z.B. Aktienkurse, Indizes, Devisenkurse, Zinssatz oder Rohstoffpreise sein, legt der Anbieter den Hebel und weitere Bedingungen fest. Durch den Hebel entstehen die hohen Gewinnchancen aber eben auch das große Verlustrisiko für die Anleger. Vereinfacht gesagt: Je höhe die Renditeaussichten, umso größer ist auch das Risiko. Das gilt umso mehr, wenn eine Nachschusspflicht vereinbart wurde.

Optionsscheine, Differenzkontrakte (CFD) oder Zertifikate sind typische Hebelprodukte, mit denen auch Privatanleger handeln. Dass diese Produkte riskant sind, haben die Finanzaufsichtsbehörden erkannt und entsprechende Maßnahmen ergriffen. Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat beispielsweise den Handel mit CFDs mit Nachschusspflicht mit Privatanlegern schon im vergangenen Jahr verboten. Die europäische Finanzaufsicht ESMA zog jetzt nach und hat den Handel mit CFDs für Privatanleger zumindest stark eingeschränkt. Sie legte u.a. maximale Grenzen für die Hebel fest und untersagte die Nachschusspflicht.

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Das heißt nicht, dass Hebelprodukte aufgrund ihrer hohen Risiken grundsätzlich für Privatanleger ungeeignet sind. Anleger sollten sich aber umfassend informieren und ein wachsames Auge haben, zumal es auch immer schwarze Schafe unter den Anbietern gibt.

Bei Problemen im Handel mit Hebelprodukten oder Derivaten sind im Kapitalmarktrecht erfahrene Rechtsanwälte kompetente Ansprechpartner.

Quelle: https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

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