Die Hessen-Mikroliquidität kann von hessischen Soloselbstständigen und Kleinunternehmen bis maximal 50 Vollzeit-Beschäftigten beantragt werden, die auf Grund der Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.

Offenbach am Main (ots) – Seit dem 01.02.2021 können hessische Kleinunternehmen und Soloselbstständige die Hessen-Mikroliquidität wieder beantragen. Das Hessische Wirtschafsministerium hat gemeinsam mit dem Hessischen Finanzministerium und der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) die Verlängerung des Hilfsprogramms bis zum 30. Juni 2021 beschlossen. Hierzu werden vom Land Hessen 150 Mio. Euro zusätzlich bereitgestellt.

Die Hessen-Mikroliquidität kann von hessischen Soloselbstständigen und Kleinunternehmen bis maximal 50 Vollzeit-Beschäftigten beantragt werden, die auf Grund der Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Dabei handelt es sich um einen Überbrückungskredit von 3.000 bis maximal 35.000 Euro zur kurzfristigen Abdeckung von Liquiditätsbedarfen für bestehende kleine Unternehmen und für Selbstständige, den die WIBank direkt vergibt. Die Antragstellenden müssen weder Sicherheiten stellen, noch werden ihnen Gebühren oder weitere Kosten berechnet. Bei der Antragstellung werden sie außerdem von den hessischen Kooperationspartnern der WIBank – insbesondere IHKen und Handwerkskammern sowie weiteren regionalen Wirtschaftsfördergesellschaften – beraten und begleitet.

“Wir freuen uns, dass wir unseren hessischen Unternehmerinnen und Unternehmern weiterhin das sehr nachgefragte hessische Darlehensprogramm Hessen-Mikroliquidität zur Verfügung stellen können. Damit können sich die kleinen Unternehmen gerade in Krisenzeiten Kapital zu günstigen Konditionen verschaffen und so auch in diesen ungewissen Zeiten mittelfristig planen”, sagen Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und Finanzminister Michael Boddenberg. “Unternehmerinnen und Unternehmer kämpfen nach wie vor mit den massiven wirtschaftlichen Corona-Einschränkungen. Umso wichtiger ist es, dass wir ihnen weiterhin mit schnellen und effektiven Hilfen zur Seite stehen und die Hessen-Mikroliquidität reaktivieren. Auch dank der guten Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern konnten wir hessische Unternehmen im letzten Jahr bereits mit mehr als 220 Mio. Euro Mikroliquidität unterstützen”, sagt Dr. Michael Reckhard, Mitglied der WIBank-Geschäftsleitung.

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Die Darlehenslaufzeit beträgt sieben Jahre bei zwei tilgungsfreien Jahren. Die Tilgung erfolgt monatlich vom Beginn des dritten bis zum Ende des siebten Jahres, der Zinssatz liegt bei 0,75 Prozent pro Jahr.

Auf Basis der bis Jahresende gemachten Programmerfahrungen, wird es künftig Verbesserungen und einige Neuerungen geben:

  • Zum Beispiel wird der Finanzierungszeitraum erweitert, um sich so noch mehr am Liquiditätsbedarf der Unternehmerinnen und Unternehmer orientieren zu können: Das beantragte Kreditvolumen soll sich an dem Liquiditätsbedarf für einen frei wählbaren Zeitraum von 6 Monaten nach dem 13. März 2020 bis spätestens 30. Juni 2021 orientieren.
  • Auch die für die Ermittlung des Liquiditätsbedarfs notwendige Berechnung wurde vereinfacht sowie dem Umstand Rechnung getragen, dass es inzwischen eine Vielzahl weiterer Fördermöglichkeiten gibt.
  • Bei der Antragstellung müssen künftig durch eine im Sinne des § 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG) befugte Person bestätigte Nachweise über die bisherige Geschäftstätigkeit eingereicht werden.
  • Um die Mittelbeantragung noch sicherer zu machen, müssen künftig auch die persönliche Steuer-Identifikationsnummer und in bestimmten Fällen die Meldebescheinigung vorgelegt werden sowie nach Darlehenszusage durch die WIBank eine Legitimation mittels POSTIDENT-Verfahren durchgeführt werden.

Alle Informationen zur Hessen-Mikroliquidität sowie die Beschreibung des Weges zur Online-Antragstellung finden Sie hier.

Original-Content von: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, übermittelt durch News aktuell

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