Die Bundesregierung hat im Kabinett den Weg für die Grundrente freigemacht.

Grundrente

Berlin (ots) – Die Bundesregierung hat im Kabinett den Weg für die Grundrente freigemacht. “Dies ist ein wichtiger Zwischenschritt für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Grundrente, die für viele Bürger eine Hilfe im Alter darstellen soll. Wir lehnen es aber klar ab, daraus jetzt die Notwendigkeit einer nationalen Finanztransaktionssteuer zur Gegenfinanzierung herzuleiten. Diese würde die Bürger ausgerechnet bei der Bildung ihrer Altersvorsorge bestrafen. Für die Finanzierung der Grundrente muss vielmehr ein anderer, den Haushaltsgrundsätzen der Finanzierung aller Ausgaben durch alle Einnahmen entsprechender Weg gefunden werden. Hierfür steht genug Spielraum zur Verfügung”, erklärt Dr. Andreas Martin, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).

Für Genossenschaftsbanken war im Vorfeld wichtig, dass bei dem Verfahren zur Einkommensprüfung möglichst auf bereits bestehende Daten zurückgegriffen wird. “Der heute gefundene Kompromiss sieht bei der Ermittlung möglicher Kapitalerträge im Rahmen der Einkommensprüfung einen Zugriff auf die Daten beim Bundeszentralamt für Steuern vor. Dieses Vorgehen findet unsere Unterstützung, denn es bürdet den Banken keine neuen administrativen Belastungen auf. Die mögliche stichprobenhafte Prüfung bei den Banken sollte allerdings auf Einzelfälle beschränkt sein. Nur in solchen Einzelfällen wäre es dann möglich, dass durch eine Kontrollmitteilung an das Kreditinstitut die tatsächlich erzielte Höhe der Kapitalerträge abgefragt werden kann”, so Martin.

Original-Content von: BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, übermittelt durch news aktuell

Siehe auch  BDIU zu temporären Änderungen im Insolvenzrecht
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