Leistungserhöhung, neue Mietenstufe und Wohngelddynamisierung sollen das Wohngeld noch attraktiver machen.


Berlin (ots) – Leistungserhöhung, neue Mietenstufe und Wohngelddynamisierung sollen das Wohngeld noch attraktiver machen

Am 08.05.2019 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Wohngeldstärkungsgesetzes beschlossen. Hierzu erklärt der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Kai Wegner:

“Mit dem Entwurf des Wohngeldstärkungsgesetzes bringt Bundesbauminister Seehofer ein weiteres Vorhaben von Koalition und Wohngipfel voran.

Neben der allgemeinen Leistungserhöhung enthält der Gesetzentwurf der Bundesregierung eine Dynamisierung des Wohngeldes sowie die Einführung einer neuen Mietenstufe VII. Künftig soll das Wohngeld alle zwei Jahre per Verordnung an die Bestandsmieten und Einkommensentwicklung angepasst werden. Durch eine neue Mietenstufe VII können Haushalte in Gemeinden und Kreisen mit hohen Mieten künftig stärker bei den Wohnkosten entlastet werden.

Damit soll das Wohngeld als wirksames Instrument des sozialen Ausgleichs auf dem Wohnungsmarkt noch attraktiver gestaltet werden. Mit dem Wohngeld werden die Betroffenen sehr zielgenau unterstützt. Von den Verbesserungen des Gesetzentwurfes werden voraussichtlich 660.000 Haushalte profitieren. Die Koalition wird damit zahlreiche Mieterinnen und Mieter in Deutschland entlasten. Gerade bei angespannten Wohnungsmärkten gilt es, dessen soziale Flankierung zu festigen.”

Original-Content von: CDU/CSU – Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell

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