Berlin (ots) – Nach Stärkung der Rechte von Mietern und Bauherren ist Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Wohneigentum erforderlich

Zur Gegenäußerung der Bundesregierung durch das Bundeskabinett zu einer Bundesratsinitiative zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

“Der Erwerb einer Eigentumswohnung stellt für die Verbraucher in aller Regel die weitreichendste finanzielle Entscheidung ihres gesamten Lebens dar. In der gegenwärtigen Niedrigzinsphase ist nicht nur bei jungen Familien die Bereitschaft, Wohnungseigentum zu erwerben, noch einmal gestiegen, sondern viele sorgen damit auch fürs Alter vor. Nach der Stärkung der Rechte von Mietern und Bauherren in der letzten Wahlperiode ist nun dringend Verbesserung des Verbraucherschutzes für Wohneigentümer gefordert.

Konkret besteht Reformbedarf am Wohnungseigentumsgesetz (WEG), das die Rechtsverhältnisse zwischen den einzelnen Wohnungseigentümern einer Eigentümergemeinschaft regelt. Das WEG schreibt weitgehend Einstimmigkeit der Eigentümergemeinschaften für Baumaßnahmen auch einzelner Wohnungseigentümer vor. Nur bei ‘Modernisierungen zur Anpassung an den Stand der Technik’ kann bereits heute in manchen Fällen die Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit der Eigentümer ausreichen. Auch der Einbau von Elektroladestationen, seniorengerechter Umbau oder Maßnahmen zur Einbruchsicherung müssen vereinfacht werden. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat das Thema Wohnungseigentum in den letzten vier Jahren liegen lassen und ist nun aufgefordert, hierzu einen Reformvorschlag auszuarbeiten.”

Original-Content von: CDU/CSU – Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell

Siehe auch  Urlaub auf Balkonien
slot jepang