Schadensersatz für WGF Anleger.

Die Insolvenz der WGF AG schreckt die Anleger der WGF Anleihen und WGF Genusscheine auf.
WGF Insolvenz: Fachanwalt warnt vor Panikverkäufen

Die Nachricht über den Insolvenzantrag der WGF AG beim Amtsgericht Düsseldorf schreckte am 11. Dezember 2012 viele Anleger auf. Ihnen drohen jetzt massive Verluste. Für Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Lahr, kommt die Insolvenz nicht ganz überraschend. “Die Anzeichen hatten sich in den zurückliegenden Wochen und Monaten verstärkt”, sagt der Experte im Bank- und Kapitalmarktrecht.

Ein Blick zurück: Seit 2004 hat die WGF AG insgesamt 450 Millionen Euro Anleihekapital von den Anlegern in die Immobilienanleihen eingesammelt. Es hörte sich alles gut an. Die Anleihen wurden als mündelsicher gepriesen. Was nichts anderes heißt, als dass ein Verlust des Kapitals praktisch ausgeschlossen ist. “Hier liegt allerdings schon der erste Fehler”, sagt. Dr. Stoll. Denn: Die Anleihen waren von Anfang an nur bis maximal 90 Prozent abgesichert. “Der Rest war schon immer dem Risiko des Totalverlustes ausgesetzt”, erklärt der Jurist. Doch anfangs schien es gut zu laufen.

Der Jahresabschluss 2011 hätte eigentlich schon am 1. Juli 2012 vorliegen müssen. Doch die Anleger warteten vergeblich. “Spätestens als die WGF AG auch noch die Nachfrist für das Vorlegen des Geschäftsberichts am 30. November 2012 verstreichen ließ, musste man misstrauisch werden”, so Dr. Stoll. Es folgte die Konsequenz: Die Börse Düsseldorf setzte den Handel mit den WGF-Anleihen am 3. Dezember aus. Schließlich gab es ein paar Tage später statt des angekündigten Jahresabschlusses den Insolvenzantrag. “Der Gipfel der Unverfrorenheit ist, dass die WGF die Insolvenz auch noch in Eigenverwaltung abwickeln will. Denn die geschilderte Entwicklung sorgt nun nicht gerade für Vertrauen bei den Anlegern gegenüber dem Vorstand der WGF AG. Darum werden wir uns für die Bestellung eines Insolvenzverwalters einsetzen, bevor noch mehr Unheil auf Kosten der Anleger angerichtet wird.

Noch haben die Anleger die Möglichkeit, ihre WGF-Anleihen an den anderen Börsenplätzen zu verkaufen. Doch davon rät Fachanwalt Dr. Stoll ab. “Was können bei dem aktuellen Kursverfall noch für Preise erzielt werden? Das ist Geldvernichtung.” Der Experte rät eher zu einem besonnenen Vorgehen. “Die rechtlichen Möglichkeiten müssen jetzt in aller Ruhe geprüft werden. Auf jeden Fall lässt sich durch eine kompetente rechtliche Beratung mehr Kapital retten als bei Panik-Verkäufen der Anleihen”, versichert der Jurist.

So gehe es einmal darum die Forderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter zu benennen und zum anderen können voraussichtlich auch Ansprüche auf Schadensersatz wegen Falschberatung oder Prospekthaftung geltend gemacht werden. Dabei seien allerdings die relativ kurzen Verjährungsfristen zu beachten. So setzt bei der Anleihe WGFH06 die Verjährung schon am 26. April 2013 ein. “Wir haben eine Interessengemeinschaft für die Anleger der WGF-Anleihen gegründet, der sich schon viele Mandanten angeschlossen haben. Gemeinsam kann man mehr erreichen”, sagt Dr. Stoll.

Geschädigte Anleger der WGF-Anleihen können sich an die Fachkanzlei Dr. Stoll und Kollegen wenden, die sich auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert hat.

Weitere Informationen:

WGF Interessengemeinschaft

Interview zur WGF Pleite mit Fachanwalt Dr. Stoll

Kontakt:

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Siehe auch  Geldpolitik schafft keine Impulse mehr
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