Eine Frau, die nach ihrer Scheidung die Herausgabe eines vor der Ehe angeschafften Hundes verlangt hatte, ist vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gescheitert.

Fall 1: Gibt es ein Recht auf Umgang?

Eine Frau, die nach ihrer Scheidung die Herausgabe eines vor der Ehe angeschafften Hundes verlangt hatte, ist vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gescheitert. Maßgeblich sei die Vorschrift für Haushaltsgegenstände. Die Frau habe aber kein Miteigentum an dem Hund beweisen können. Einen Anspruch auf Umgangsrecht mit dem Hund habe sie ebenfalls nicht. Ein solches Recht gebe es nicht, entschied das OLG Stuttgart mit Beschluss vom 16.04.2019 (Az.: 18 UF 57/19).

Fall 2: Darf ein Hunde-Rudel getrennt werden?

Es ging um sechs Hunde eines Ehepaares, die nach der Trennung zunächst einmal mit zu Frauchen in deren neue Wohnung zogen. Zwei der Vierbeiner starben wenig später. Einige Monate darauf wollte dann der Ex-Mann zwei der gemeinsamen Hunde wieder zu sich holen. Doch er durfte nicht. Die ARAG Experten erklären: Zwar konnte weder festgestellt werden, dass einer der beiden Geschiedenen sich besser um die Tiere gekümmert oder ein größeres Interesse an den Hunden hätte. Aber ein erneuter Umgebungswechsel sollte den Tieren nicht zugemutet werden. Zudem widerspricht auch die Trennung des Rudels dem Tierschutz. Und nicht zuletzt hatten sich die Tiere bereits an die neue Bezugsperson, den neuen Partner ihres Frauchens, gewöhnt (Oberlandesgericht Nürnberg, Az.: 10 UF 1429/16).

Fall 3: Wer bekommt welchen Hund?

In diesem Fall wollte jeder der geschiedenen Partner alle drei Vierbeiner, vor allem aber eine Basset Hündin, behalten. Gekauft wurde sie als Welpe von der Ehefrau, gefüttert ausschließlich vom Ehemann, der auch die Steuer bezahlte, Gassi gingen beide. Ein schwieriger Fall also. Ausschlaggebend für die Richter waren daher die anderen beiden Hunde, ein Boxerrüde und ein Cocker Spaniel. Der Cocker gehörte allein seinem Frauchen und wurde unstrittig ihr zugesprochen. Auch den Boxer wollten die Richter nicht aus dem gewohnten Umfeld reißen, da er alt und schwerhörig war und sich nur schwer in einer Stadtwohnung zurechtfinden würde. Er sollte also ebenfalls mit seinem Frauchen im Landhaus mit großem Grundstück wohnen bleiben. Somit durfte die Basset Hündin mit dem Herrchen in die Stadt ziehen. Die Einheit der drei Hunde spielte bei der richterlichen Entscheidung keine Rolle (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Az.: 15 UF 143/12).

Siehe auch  Sturmtief „Sabine“ - Welche Versicherungen helfen?

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