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Vorsteuerabzug aus Bewirtungskosten auch bei fehlenden oder nicht realisierten Aufträgen - Money Fuchs - Der Newschannel zu: Geld, Versicherung und Wirtschaft
Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz Essen, 01. Juli 2013 - Junge Unternehmen aus der Dienstleistungsbranche stehen in einer harten Konkurrenz zu bereits etablierten Firmen und führen oft unzählige Gespräche mit potenziellen Kunden. Das Finanzamt erkennt häufig den Vorsteuerabzug aus Bewirtungsrechnungen nicht an, wenn kein direkter Auftrag folgt. In diesem Fall fehlt ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang