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Urteile, die Bauherren kennen sollten - Money Fuchs - Der Newschannel zu: Geld, Versicherung und Wirtschaft
Eigenheimbesitzer, die in den vergangenen zehn Jahren ihr Eigenheim be­zogen haben, können unter Umständen einen Teil der Erschließungskosten für das Baugrundstück zurückfordern. Das ist laut ARAG Experten dann der Fall, wenn die Erschließungskosten nicht klassisch per Gebühren­bescheid erhoben wurden, sondern aufgrund eines Vertrages zwischen Stadt oder städtischer Gesellschaft mit dem Bauherrn in Rechnung gestellt werden.