Das Berliner Landgericht hat Klagen des Projektentwicklers Arne Piepgras gegen den Regierenden Bürgermeister und den Finanzsenator abgewiesen.

Berlin (ots) – Das Berliner Landgericht hat Klagen des Projektentwicklers Arne Piepgras gegen den Regierenden Bürgermeister und den Finanzsenator abgewiesen. Piepgras hatte beide Politiker auf Schadenersatz verklagt, nachdem er beim Verkauf des Dragoner-Areals nicht zum Zuge gekommen war.

Ein österreichischer Investor und Piepgras hatten das Kreuzberger Gelände zunächst vom Bund erworben. Piepgras hatte geplant, seinen zehnprozentigen Anteil zu verkaufen – für rund zweieinhalb Millionen Euro. Der Senat stoppte den Verkauf allerdings über den Bundesrat. Deshalb hatte Piepgras sowohl Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) als auch dessen Dienstvorgesetzten, den Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD), auf Schadenersatz verklagt. Beide Politiker hätten ihn “vorsätzlich sittenwidrig geschädigt”, so Piepgras damals.

Dies sah das Gericht nach rbb-Informationen am Donnerstag anders. Bürgermeister und Senator seien nicht persönlich haftbar. Auch den Verkaufsstopp an sich sah das Gericht nicht als rechtswidrig an.

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