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Kinderlärm ist im Mietshaus meist sozialadäquat - Money Fuchs - Der Newschannel zu: Geld, Versicherung und Wirtschaft
Vereinzelte Geräuschentwicklung - etwa beim Kindergeburtstag und bei Streitereien - sei als sozialadäquat hinzunehmen. Berlin (ots) - Eine Familie lebte in einer Altbauwohnung und hatte vier Kinder. Es kam vor, dass diese gemeinsam durch den Flur und die Zimmer rannten und gelegentlich auch herumsprangen. Ein Nachbar bemängelte, dass bei ihm sogar die Gläser in den Schränken