Der Wechsel der Kfz-Versicherung kann dem Versicherungsnehmer ein Einsparpotenzial von mehreren Hundert Euro einbringen. Heutzutage ist es einfach, die Versicherung zu kündigen. Doch auf was ist zu achten und wann kann überhaupt die Police gekündigt werden?

Laufzeit des Versicherungsvertrages berücksichtigen

Damit ein Wechsel der Versicherung möglichst reibungslos vonstattengeht, muss die Wechselfrist und die Laufzeit der derzeitigen Police berücksichtigt werden. In der Regel läuft der Versicherungsvertrag bis zum Ende des Kalenderjahres, da die meisten Policen immer vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat zum Vertragsende, daher muss die Kündigung immer bis zum 30. November bei der Versicherung eingehen.

Einige Versicherungen weichen jedoch von dieser Regel ab und nehmen den Monat des Vertragsabschlusses als Hauptfälligkeit. Wer zum Beispiel am 1. August einen neuen Vertrag abgeschlossen hat, bei dem läuft die Police bis zum 31. Juli des Folgejahres. Im Rahmen des Kündigungsrechts muss daher die Kündigung bis zum 30. Juni vorliegen. Eine Begründung für den Wechsel muss im Kündigungsschreiben übrigens nicht angegeben werden.

Das Sonderkündigungsrecht bei Versicherungsschäden & Co.

Außerhalb des zuvor genannten gewöhnlichen Kündigungszeitraumes gibt es aber auch noch ein Sonderkündigungsrecht, das einen vorzeitigen Versicherungswechsel ermöglicht. Dieses gilt zum Beispiel dann, wenn die Versicherung ihren Beitrag erhöht, ohne gleichzeitig auch ihre Leistungen zu erweitern. In diesem Fall kann zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden – im Kündigungsschreiben ist die Beitragserhöhung als Grund anzugeben. Außerdem kann auch in einem Schadensfall gekündigt werden.

Grundsätzlich haben Verbraucher beim Kauf eines neuen Autos – egal ob Gebrauchtwagen oder Neuwagen – freie Versicherungswahl. Die Vorversicherung bei einem Gebrauchtfahrzeug muss nicht übernommen werden, sondern stattdessen können Verbraucher bei Verti nach einer günstigeren Versicherung suchen. Die alte Versicherung erhält hierbei nach Abschluss des neuen Vertrags sowie durch die Mitteilung der eVB-Nummer der Zulassungsstelle automatisch Bescheid und beendet den alten Vertrag.

Siehe auch  Wechselsaison: Mit Self-Service und Digitalisierung bei Kfz-Versicherungen Geld sparen

Bild 1: © istock.com/Gabriele Tamborrelli
Bild 2: © istock.com/OJO_Images

slot jepang