In 2017 hat der TÜV Rheinland bei einer bundesweiten Überprüfung festgestellt, dass fast jeder siebte Fahrstuhl technisch erheblich bedenklich ist.

Das sagen die Zahlen

In Deutschland gibt es rund 700.000 Aufzüge und jährlich kommen etwa 18.000 neue Fahrstühle hinzu. Angesichts dieser Zahl scheinen 26 Aufzugunfälle mit Todesfolge im Zeitraum 2008 bis 2015 (Mängelliste 2016, Verband der TÜV e.V. [VdTÜV]) verhältnismäßig wenig. Die Prognose sieht allerdings anders aus: In 2017 hat der TÜV Rheinland bei einer bundesweiten Überprüfung festgestellt, dass fast jeder siebte Fahrstuhl technisch erheblich bedenklich ist. Und obwohl hierzulande jeder Aufzug einmal jährlich unabhängig begutachtet werden muss, geht der VdTÜV davon aus, dass sich 20 Prozent aller Betreiber dieser gesetzlichen Vorschrift entziehen.

Aufzüge können nicht abstürzen

Wer auf Nummer sicher gehen will, dass er in einen geprüften Fahrstuhl steigt, sollte auf die seit 2015 vorgeschriebene Plakette achten, die im Fahrstuhl angebracht wird, wenn er regelmäßig begutachtet wird. Und auch wenn der Lift wider Erwarten dann doch mal stecken bleibt, kann nicht viel passieren. Horrorszenarien à la Hollywood, in denen Aufzüge in die Tiefe rauschen, sind quasi unmöglich. Denn die Kabine wird durch drei bis zehn parallel laufende Tragseile gehalten, von denen jedes einzelne Seil laut Aufzugsverordnung das Zwölffache des zulässigen Gewichtes der Kabine halten können muss. Und selbst wenn buchstäblich alle Stricke reißen, gibt es Bremsbacken an den Führungsschienen des Fahrkorbes, die automatisch ausgelöst werden, wenn die zugelassene Höchstgeschwindigkeit überschritten wird.

Ersticken unmöglich

Ist der Fahrstuhl voll, kommt man seinen Mitmenschen schon einmal ungewollt näher. Auch wenn die Luft dabei etwas dicker werden kann: Ersticken im Fahrstuhl ist unmöglich. Denn sowohl in den Türen und an der Decke der Kabine gibt es Lüftungsöffnungen, die zum Aufzugsschacht führen, der immer eine Öffnung ins Freie hat.

Siehe auch  GKV: Zusatzbeiträge bleiben 2022 hoch, großes Sparpotenzial durch Wechsel

Wer trägt die Kosten für den Einsatz?

Ist das Dilemma nicht selbstverschuldet, beispielsweise durch Vandalismus, muss in der Regel der Eigentümer des Gebäudes die Kosten für den Befreiungseinsatz zahlen, da er für die Sicherheit des Aufzuges verantwortlich ist. Allerdings kann er diese Pflicht auf einen Hausmeister, Verwalter oder auch den Vermieter übertragen.

Welche Rechte haben Betroffene?

Wenn der Fahrgast mehrere Stunden im steckengebliebenen Aufzug ausharren muss, kann er nach Auskunft der ARAG Experten Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Vorausgesetzt, es kann nachgewiesen werden, dass Betreiber oder Eigentümer des Aufzugs die Störung verschuldet haben.

übermittelt durch ARAG-Versicherungen

slot jepang