Laut Koalitionsbeschluss vom 18. August 2019 soll es künftig beim Kauf von Immobilien in Deutschland anstelle eines reinen Bestellerprinzips nur eine Kompromisslösung geben.

Steffen Wicker

Berlin (ots) – Laut Koalitionsbeschluss vom 18. August 2019 soll es künftig beim Kauf von Immobilien in Deutschland anstelle eines reinen Bestellerprinzips nur eine Kompromisslösung geben: Immobilienkäufer müssen demnach bundesweit noch immer bis zu 50 Prozent der Maklergebühren zahlen, selbst wenn der Verkäufer den Immobilienmakler beauftragt. Der aktuelle Koalitionsbeschluss ist aus Sicht des bundesweiten Maklerunternehmens Homeday nicht im Sinne des Verbrauchers zu Ende gedacht:

“Der Koalitionsbeschluss bringt nur für wenige Verbraucher Vorteile” so Steffen Wicker, Geschäftsführer der Homeday GmbH. “Zudem verspielt die Koalition mit dem Beschluss die Chance, die Erwerbsnebenkosten für Immobilienkäufer in Deutschland erheblich zu senken.”

Neuregelung senkt Maklerprovision nur gering

Die Höhe und Verteilung der Maklergebühren waren in Deutschland bislang nicht gesetzlich geregelt. Und das, obwohl Maklergebühren beim Kauf von Wohneigentum einen Großteil der Erwerbsnebenkosten einnehmen. Der aktuelle Koalitionsbeschluss ändert für die meisten Verbraucher jedoch nur wenig. Bislang werden Provisionen bereits in über 60 Prozent der Bundesländer zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Fraglich bleibt daher, ob der aktuelle Beschluss den Wettbewerb unter Immobilienmaklern ausreichend fördert, der dringend für mehr Innovation auf dem deutschen Immobilienmarkt benötigt wird. Zum Vergleich: In den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich gilt eine Reinform des Bestellerprinzips. Das bedeutet, dass der Auftraggeber des Maklers die Provision zahlen muss. Mit positiven Folgen für Verbraucher: Das Provisionsniveau ist mit unter 2 Prozent in Ländern mit Bestellerprinzip erheblich niedriger als in Deutschland (durchschnittlich über 5 Prozent). “Was in Deutschland seit 2015 für Mietwohnungen greift, muss aus unserer Sicht ebenso für den Kauf von Immobilien gelten: Wer einen Makler beauftragt, sollte ihn auch bezahlen.” so Wicker. “Das wäre fair und im Sinne des Verbrauchers.”

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