Die Tricks der Händler

Mit Geoblocking können Händler derzeit noch verhindern, dass Kunden aus allen Ländern der EU auf das günstigste Angebot einer Ware zugreifen können. Eine Methode ist die sogenannte Zwangsumleitung. Wer sich zum Beispiel in Frankreich einen Stabmixer im Internet bestellen möchte, findet schnell heraus, dass das betreffende Gerät auf der deutschen Internetseite des Anbieters wesentlich preiswerter ist. Also versucht der französische Kunde auf die deutsche Internetseite zu kommen – doch ohne Erfolg. Er wird durch das Geoblocking immer wieder auf die französische Seite umgeleitet – Schnäppchen, adieu! Doch die Zwangsumleitung ist nicht der einzige Trick der Händler, um eine Bestellung zum ausländischen Schnäppchenpreis zu vereiteln. Manchmal lehnen sie die Bezahlung mit Kreditkarten aus bestimmten EU-Ländern ab, manchmal verweisen sie auf Zwischenhändler im Land des Käufers mit höheren Preisen. Besonders ärgerlich war der „Disneyland-Fall“: Kunden aus unterschiedlichen Ländern sind laut ARAG Experten jahrelang durch das Tracking ihrer Herkunft zu unterschiedlichen Preisen für den Pariser Vergnügungspark geführt worden.

Das EU-Parlament verbannt das Geoblocking

Die Abgeordneten im EU-Parlament brachten am 06.02.2018 mit großer Mehrheit eine weitgehende Verbannung des Geoblockings auf den Weg. Wie notwendig dieser Schritt war, hat eine Untersuchung der EU-Kommission vor zwei Jahren ergeben. Damals war die unterschiedliche Behandlung bestimmter Kunden auf der Grundlage ihres Wohnortes oder ihrer Nationalität bei fast zwei Dritteln aller Online-Händler Realität. Zukünftig sollen für Deutsche, Franzosen und alle EU-Bürger im Internet die gleichen Preise gelten. Wer in einem Supermarkt einkaufen geht, muss schließlich auch den ausgezeichneten Preis bezahlen und nicht mehr oder weniger, weil er eine bestimmte Nationalität hat. Die Online-Händler müssen allerdings auch nicht jede Leistung erbringen, wenn beispielsweise der Versand viel zu teuer wäre. Sollten sich Verbraucher trotz der Neuregelung diskriminiert fühlen, können sie nun dagegen klagen oder sich zunächst einmal an eine Clearing-Stelle wenden, die – auch das legt die neue EU-Regelung fest – in jedem EU-Land eingerichtet werden muss.

Siehe auch  "Gebühr" für das Laub

übermittelt durch ARAG-Versicherungen

slot jepang