Trotz der Null-Zins-Politik der Europäischen Zentralbank dürfen die deutschen Finanzämter bei Steuernachzahlungen hohe Zinsen von 6% kassieren. In einem konkreten Fall ging es um 11.000 Euro Zinsen, die der Fiskus von einem Bürger verlangte. Das Finanzamt hatte den endgültigen Steuerbescheid für das Jahr 2011 nach einigem Hin und Her erst im September 2013 festgesetzt – die Beamten forderten dann für die Nachzahlung den seit Jahrzehnten geltenden Zinssatz von 0,5 % pro Monat. Das ärgerte den Mann so sehr, dass er vor Gericht zog. Die 6% p.a. sind laut Bundesfinanzhof trotz Niedrigzinsphase immer noch im Rahmen des Üblichen: Marktübliche Kreditzinsen für Kontoüberziehung hätten in der betreffenden Zeit bei bis zu 14 % gelegen. Die 6 % Zinsen im Jahr ein einträgliches Geschäft für den Staat, weil die Einnahmen durch Nachzahlungen erheblich höher sind als die Ausgaben für Rückerstattungen, ergänzen ARAG Experten (BFH, Az.: III R 10/16).

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Siehe auch  EuGH-Urteil: deutsches Kreditrecht ist europarechtswidrig
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