Berlin (ots) – Bis zum 31. Dezember 2018 müssen auch bestehende Wohnungen in Thüringen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Für Neu- und Umbauten gilt die Rauchmelderpflicht bereits seit dem 29. Februar 2008, also fast zehn Jahre. Die Initiative “Rauchmelder retten Leben” appelliert an alle Wohneigentümer, die ihren Wohnraum noch nicht ausgestattet haben, nicht bis zum Ende der Übergangsfrist zu warten, sondern sobald wie möglich sämtliche Wohngebäude mit Rauchmeldern auszustatten. Das gilt für selbstgenutzte ebenso wie für vermietete Immobilien.

Richtige Wartung zwingend erforderlich!

“Wenn es brennt, ist es leider zu spät. Wohneigentümer in Thüringen sollten deshalb nicht bis zur letzten Minute warten. Installieren Sie jetzt Rauchmelder in Ihren eigenen vier Wänden und in Ihren vermieteten Wohnungen und schützen Sie schnellstmöglich das Leben Ihrer Familie, Nachbarn und Mieter”, empfiehlt Christian Rudolph, Vorsitzender der Initiative “Rauchmelder retten Leben” und ergänzt: “Noch immer stirbt in Deutschland jeden Tag durchschnittlich ein Mensch an den Folgen eines Brandes. Rauchwarnmelder hätten sie warnen können.” Neben der Installation ist auch die richtige Wartung zwingend erforderlich. Auch hier ist der Eigentümer in der Pflicht. Die von ihm installierten Rauchmelder müssen entsprechend den Herstellerangaben, mindestens jedoch einmal jährlich, auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft und ggf. gewartet werden, um so die Betriebsbereitschaft der Melder sicherzustellen.

Wo und wie müssen Rauchmelder installiert werden?

Laut Bauordnung müssen in Thüringen alle Kinder- und Schlafzimmer sowie angrenzende Flure, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder Freie führen, mit mindestens einem Rauchmelder ausgestattet sein. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit mindestens einem Melder am höchsten Punkt ausgestattet werden. Weitere Geräte sollten idealerweise in Aufenthaltsräumen wie im Wohnzimmer angebracht werden, da hier durch viele elektrische Geräte die Brandgefahr besonders groß ist. Rauchmelder müssen immer laut Bedienungsanleitung und mit dem Montagematerial befestigt werden, das der Verpackung beigefügt ist. Dabei sollten sie möglichst immer in der Mitte der Zimmerdecke, aber mindestens 50 Zentimeter entfernt von Wänden, Lampen, Balken oder Unterzügen angebracht werden.

Siehe auch  Freitag, der 13. Juli 2018 ist bundesweiter Rauchmeldertag

Worauf Verbraucher beim Kauf von Rauchmeldern achten sollten

Gesetzlich vorgeschrieben für Rauchmelder sind das CE-Kennzeichen und die DIN-Angabe EN 14604. “Dieser Mindeststandard sagt aber nichts über die Qualität aus,” erklärt Christian Rudolph und ergänzt: “Für Verbraucher ist der Qualitätsunterschied von außen schwer erkennbar. Wer auf Nummer sicher gehen will und Wert auf zuverlässige Qualität legt, sollte sich daher für Q-Rauchwarnmelder entscheiden.” Auch die Stiftung Warentest rät vom Kauf günstiger Rauchwarnmelder mit austauschbaren Batterien ab. Rauchmelder mit dem Qualitätszeichen “Q” sind verlässlicher, robuster sowie komfortabler durch die festeingebaute 10-Jahres-Batterie und sorgen für weniger Falschalarme.

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