Die in dieser Woche vom Bundeskabinett beschlossenen vorübergehenden Änderungen im Insolvenzrecht kommentiert BDIU-Präsidentin Kirsten Pedd.

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Berlin (ots) – “Es ist richtig, Unternehmen, die wegen der gestiegenen Energiekosten finanziell unter Druck geraten sind, beiseitezustehen. Angesichts der massiven Krise, die unsere Volkswirtschaft aktuell schultern muss, sind vorübergehende Erleichterungen im Insolvenzrecht auch aus Sicht der Gläubiger vertretbar.

Insolvenzen haben allerdings nicht zuletzt den Zweck, die Interessen der betroffenen Gläubiger bestmöglich zu befriedigen. Die Erleichterungen dürfen nicht dazu führen, dass eigentlich unausweichliche Insolvenzanträge verschleppt werden, denn das gefährdet Liquidität und führt zu Dominoeffekten, bei denen die Zahlungsunfähigkeit des einen Geschäftspartners die wirtschaftliche Existenz weiterer Unternehmen und damit auch viele Arbeitsplätze bedroht. Die Änderungen am Insolvenzrecht sollten daher, wie von der Bundesregierung vorgeschlagen, zeitlich klar begrenzt bleiben.”

Die Bundesregierung möchte die Regeln zur Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung abmildern. Bis jetzt gilt, dass ein Insolvenzantrag gestellt werden muss, wenn die Fortführung des Unternehmens innerhalb der nächsten zwölf Monate nicht überwiegend wahrscheinlich ist. Dieser Zeitraum soll auf vier Monate verkürzt werden, da längerfristige Prognosen unter anderem wegen der stark schwankenden Energiepreise im Moment schwer zu erstellen sind. Im gleichen Zug soll die Höchstfrist für das Einreichen eines Insolvenzantrags wegen Überschuldung von derzeit sechs auf acht Wochen verlängert werden. Diese geänderten Regeln sollen bis zum 31. Dezember 2023 gelten.

Über den BDIU

Im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. sind rund 500 Unternehmen des Forderungsmanagements organisiert. Sie vertreten die Interessen von gut 500.000 Auftraggebern aller relevanten Branchen in Deutschland, denen sie pro Jahr rund 6 Milliarden Euro an ausstehenden Forderungen wieder zurückführen. Seit dem 1. Oktober 2021 gilt für alle BDIU-Mitgliedsunternehmen ein Code of Conduct für faires Inkasso, dessen Einhaltung von der Ombudsfrau des Verbands, der ehemaligen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, überwacht wird.

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