Ein Hundehalter, der seinen Hund in seinem abgestellten Auto „parkte“, hatte eine Untersagungsverfügung erhalten. Dagegen klagte er – und verlor den Prozess.

Darf ich meinen Hund im Auto lassen? Die Rechtslage

Egal, bei welcher Temperatur, ist es keine gute Idee, seinen Vierbeiner alleine im Auto zu lassen. Denn allzu schnell verstößt man gegen das Tierschutzgesetz; ein Auto ist schließlich kein Hundezwinger.

Ein Hundehalter, der seinen Weimeraner während seiner Arbeitszeit in seinem abgestellten Auto „parkte“, hatte vom Veterinäramt eine Untersagungsverfügung mit der Androhung eines Zwangsgeldes von 400 Euro erhalten. Dagegen klagte er – und verlor den Prozess (VG Stuttgart, Az.: 4 K 2755/14), weil er gegen das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Hundeverordnung verstoßen hat.

Müssen Hundebesitzer Bußgeld zahlen, wenn sie ihren Hund im Auto gelassen haben?

Das Tierschutzgesetz (TierSchG) ist eindeutig: Laut § 18 handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig einem Wirbeltier, das er hält, betreut oder zu betreuen hat, ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt. In diesem Fall droht laut Gesetz ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.

Geschieht das mit Absicht oder über einen längeren Zeitraum, kann laut § 17 sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren verhängt oder eine Geldstrafe fällig werden. Da es sich dann um einen Straftatbestand und keine Ordnungswidrigkeit mehr handelt, bemisst sich die Höhe in Tagessätzen, die wesentlich vom Einkommen des Beschuldigten abhängen.

Möglicherweise wird die Hundehaltung für eine gewisse Zeit oder immer verboten.

Wenn die Polizei oder Rettungskräfte kommen müssen

Werden Polizei oder Feuerwehr gerufen, um ein Tier aus einem überhitzten Auto zu retten, können die dadurch entstandenen Kosten dem Hundebesitzer auferlegt werden (OVG Rheinland-Pfalz, Az.: 12 A 10619/05).

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Auch das Oberlandesgericht Nürnberg urteilte ähnlich: Ein Tierhalter, der bei großer Hitze seinen Hund in einem Wohnmobil zurücklässt, kann keinen Ersatz für Schäden verlangen, die dadurch entstanden sind, dass Rettungskräfte gewaltsam das Wohnmobil geöffnet haben (Az.: 4 U 1604/19).

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