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- Rentenversicherung bei Minijobs - Fehlender Glaube rechtfertigt keine Absage - Falsche Pleitegerüchte sind strafbar Düsseldorf, 12.03.2013 Rentenversicherung bei Minijobs So erwerben die Beschäftigten Ansprüche auf das volle Leistungspaket der Rentenversicherung mit vergleichsweise niedrigen eigenen Beiträgen. Da der Arbeitgeber für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung bereits den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent des