Hamburg (ots) – Um den Traum einer eigenen Immobilie zu verwirklichen, kommen Häuslebauer nicht um einen Eintrag im Grundbuch herum. Dabei handelt es sich um ein staatliches Register, in dem alle Grundstücksrechte verwaltet werden. Jedes Grundstück verfügt dabei über ein eigenes, in drei Teile untergliedertes Blatt: Im ersten steht das verwaltende Grundbuchamt, im zweiten das Bestandsverzeichnis, welches die genaue Lage (Parzelle) enthält, und im letzten Abschnitt sind die Rechte des Grundstücks beschrieben. “Diese sind aufgegliedert in drei Abteilungen. Gerade wenn es um Kauf und Finanzierung einer Parzelle geht, sollten zukünftige Eigentümer diese kennen und verstehen”, erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de (https://www.baufi24.de/).

Eigentum, Lasten und Beschränkungen

In Abteilung I stehen die “Eigentumsverhältnisse”, in Abteilung II die “Lasten und Beschränkungen” sowie in Abteilung III die “Grundschulden des Verkäufers bei Kreditinstituten oder Privatpersonen”. Aus der ersten Abteilung erfährt der angehende Käufer, ob der Verkäufer auch wirklich Eigentümer des Grundstücks ist. Auch die zweite Abteilung ist für Käufer nicht unerheblich: Sie regelt Wegerechte, Vorkaufsrechte und weitere Besonderheiten. “Hier sind ebenfalls die rechtlich genehmigte Nutzung eines Nachbargrundstücks oder Wohnrechte von Vorbesitzern enthalten. Diese können unter Umständen den Wert der Parzelle negativ beeinflussen und so einen möglichen Wiederverkaufswert mindern”, so Scharfenorth weiter.

Grundschuld und Finanzierungsränge

Für die Finanzierung ist die Abteilung III mit der Eintragung der Grundschuld am wichtigsten. Denn sie gibt Auskunft über die drei Finanzierungsränge, welche die Sicherheiten bei der Finanzierung widerspiegeln. Kommt es beispielsweise zur Zwangsversteigerung, wird zunächst der erste Rang bedient, dann der zweite und der dritte, sofern der Erlös dies zulässt. Deshalb werden Hypotheken bei einer Finanzierung in der Regel nur im ersten Rang eingetragen, da der Kreditgeber hier die höchste Sicherheit erhält. “Die Eintragung der Bank ins Grundbuch ist die Voraussetzung für die Auszahlung des Darlehens. Erst danach können Bauherren über ihren Kredit verfügen”, weiß Scharfenorth. Wie monatliche Raten aus Zins, Tilgung und Sondertilgung bei unterschiedlichen Finanzierungsbeträgen und Beleihungssätzen ausfallen, ermitteln Interessierte schnell und einfach mit dem Baufinanzierungsrechner (https://www.baufi24.de/baufinanzierung-rechner/) von Baufi24.de.

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