Wichtige Informationen zum Energieausweis

Der Energieausweis

Der Energieausweis ist ein wichtiger Bestandteil beim Verkauf und Vermietung einer Immobilie.

Was der Energieausweis aussagt hier auf einen Blick:

Die Grafik des Energieausweises erklärt die energetische Beschaffenheit von Gebäuden.

Der Energieausweis

  • bewertet den Energiestandard eines Wohngebäudes
  • ist Pflicht für Immobilien, die vermietet oder verkauft werden
  • ist bei einer Besichtigung unverlangt vorzulegen, spätestens bei Vertragsabschluss
  • muss bei größeren energetischen Veränderungen muss er neu erstellt werden

Varianten:
Verbrauchsausweis – erfasster Energieverbrauch des Gebäudes
Bedarfsausweis – berechneter Energiebedarf des Gebäudes

*Ausnahmen – Ein Energieausweis braucht nicht vorgelegt werden:

  • bei nichtkommerziellen Inseraten (am schwarzen Brett etc.)
  • wenn er zum Zeitpunkt der Anzeigenaufgabe beantragt ist, aber noch nicht vorliegt
  • wenn das Gebäude weniger als 50 m² hat oder ein Baudenkmal ist

Zu beachten: Der Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig. Bußgelder bis zu 15.000 EUR drohen bei Verkauf oder Neuvermietung ohne vollständigen und zulässigen Energieausweis.

Siehe auch  Staatlich geförderte Eigenheimrente für energetische Sanierungen geöffnet
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