money-fuchs.de
BGH zu Haftung bei geschlossenen Fonds: Generelle Verkürzung der Verjährungsfrist unzulässig - Money Fuchs - Der Newschannel zu: Geld, Versicherung und Wirtschaft
BGH zu Haftung bei geschlossenen Fonds: Generelle Verkürzung der Verjährungsfrist unzulässig Eine Klausel in Emissionsprospekten geschlossener Fonds zur generellen Verkürzung der Verjährungsfrist für die Haftung ist unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit Urteil vom 22. September 2015 hat der