Dortmund (ots) – Viele Unternehmen unterstützen ihre Mitarbeiter bereits beim Sparen fürs Alter. Das lohnt sich in der Regel für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber. Ab 2018 wird die betriebliche Altersversorgung (bAV) noch interessanter. Denn der Staat hat die Rahmenbedingungen durch ein neues Gesetz verbessert. Unter anderem können Arbeitnehmer künftig von höheren Steuervorteilen profitieren. Außerdem wird der bisher freiwillige Zuschuss des Arbeitgebers zur betrieblichen Rente schrittweise verbindlich, soweit dieser Beiträge für die Sozialversicherung spart. Daher sollte sich jeder Arbeitgeber, der seinen Mitarbeitern eine bAV anbietet oder dies plant, schon jetzt gut vorbereiten.

Steuerlicher Förderrahmen ausgeweitet

Bisher können Arbeitnehmer bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, was im Jahr 2017 monatlich 254 Euro entspricht, in eine betriebliche Rente investieren, ohne dass Steuern und Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Ab dem 1. Januar 2018 können sie bis zu 8 Prozent steuerfrei einzahlen; allerdings sind weiterhin nur 4 Prozent sozialabgabenfrei. “Weisen Sie Ihre Mitarbeiter darauf hin, dass es sich rechnen könnte, die eigenen Beiträge für die betriebliche Rente anzuheben”, empfiehlt bAV-Experte Thomas Vietze vom Continentale Versicherungsverbund. “Machen Sie ihnen das Angebot, dies für sie zu prüfen. Damit zeigen Sie sich als sozial verantwortungsvoller Arbeitgeber.”

Je nach bAV-Modell: Zuschuss des Arbeitgebers künftig verpflichtend

Beteiligt sich der Arbeitgeber außerdem am Aufbau der betrieblichen Rente, stärkt er die Zufriedenheit der Mitarbeiter sowie ihre Bindung ans Unternehmen zusätzlich. Darüber hinaus senkt er seine Lohnnebenkosten. Die eingesparten Lohnnebenkosten kann er ebenfalls für die bAV seiner Mitarbeiter einsetzen.

Dieser bisher freiwillige Zuschuss des Arbeitsgebers zur Betriebsrente wird durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz ab 2018 schrittweise Pflicht – je nach bAV-Modell. So gilt für neue Verträge ab 1. Januar 2019: Spart der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung des Mitarbeiters in eine Betriebsrente Sozialversicherungsabgaben, muss er einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des Sparbeitrages leisten. Für bestehende und bis Ende 2018 vereinbarte Entgeltumwandlungen wird diese Regelung ab 2022 wirksam. Sprich: Wer plant, diese Form der bAV seinen Mitarbeitern noch 2017 oder 2018 zu ermöglichen, sollte die Auswirkungen im Hinterkopf behalten. Wird als Durchführungsweg das neu eingeführte Sozialpartnermodell gewählt, ist der Zuschuss von 15 Prozent bereits ab 2018 ein Muss.

Siehe auch  China und Indien ordern weiter Gold

Angesichts der zahlreichen Neuregelungen sollten sich Arbeitgeber unbedingt von versierten Versicherungsvermittlern beraten lassen, wie Thomas Vietze betont: “Gerade in der bAV ist es sehr wichtig, einen professionellen Anbieter und Berater an seiner Seite zu wissen. Er hilft Ihnen, sich auf die Neuerungen einzustellen und sich vor möglichen Stolpersteinen zu schützen.”

Jahrzehntelange bAV-Kompetenz

Ein starker Partner mit langjährig erfahrenen bAV-Spezialisten ist die Continentale Lebensversicherung. Seit 125 Jahren steht sie für Verlässlichkeit und Solidität; ihre Kunden können auf hervorragende bAV-Produkte mit festen Garantien bauen. Zudem bietet sie einen ausgezeichneten Service. Für spezielle Fragen verfügt die Gesellschaft über ein Netzwerk von Experten und Fachanwälten. So gewährleistet die Continentale schnelle Hilfe, Unterstützung vor Ort – und eine hohe bAV-Kompetenz.

Weitere Informationen zu den bAV-Tarifen der Continentale finden Sie im Internet unter www.continentale.de/betriebliche-altersversorgung.

Original-Content von: Continentale Versicherungsverbund, übermittelt durch news aktuell

slot jepang