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Befreiung von der Erbschaftssteuer beim Familienheim - Money Fuchs - Der Newschannel zu: Geld, Versicherung und Wirtschaft
BFH: Befreiung von der Erbschaftssteuer beim Familienheim Ehepartner und Kinder des Erblassers können bei einem geerbten Familienheim unter bestimmten Voraussetzungen auch über die geltenden Freibeträge hinaus von der Erbschaftssteuer befreit sein. GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Für Ehepartner und Kinder gelten im Erbfall Freibeträge. Bei einer