Die Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte durch individualisierte Werbeartikel reduzieren

Heidelberg, 2.01.2013.
Jedes Unternehmen, das mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt und weniger als 5% der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzt, ist nach § 140 SGB IX zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe verpflichtet.
Diese Abgabe können Unternehmen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit den Leistungen des Druckpartners, den Caritas Dreiflüssewerkstätten Passau, einer anerkannten Werkstatt für Menschen mit Behinderungen, verrechnen.

50% der Lohnleistung können abgabenmindernd angesetzt werden.
Ein weiteres Schmankerl ist die Tatsache, dass auf der Rechnung der verminderte Mehrwertsteuersatz von 7% ausgewiesen wird. Dies ist besonders für Stiftungen und Auftraggeber der öffentlichen Hand interessant.
Weitere Informationen zur Ausgleichsabgabe und möglichen Einsparpotentialen im Internet auf www.coowio.de/ausgleichsabgabe-sparen/ausgleichsabgabe.
INFO: Die Höhe der Ausgleichsabgabe ist vom Arbeitgeber selbst auf der Grundlage seiner Beschäftigungsquote im Jahresdurchschnitt zu ermitteln. Bis zum 31. März des folgenden Jahres ist es Pflicht diese Angaben zu melden. Der Arbeitgeber unterliegt hier der Selbsveranlagungspflicht. Eine Zahlungsaufforderung durch das örtliche Integrationsamt erfolgt nicht.

Coowio Heidelberg ist eine junge Werbeartikelagentur aus Heidelberg im Rhein-Neckar-Kreis. Das Portfolio umfasst Werbeartikel, Werbemittel und Merchandising. Zum Service der Coowio Heidelberg gehören neben der Veredelung von Werbeartikeln, Werbegeschenken und Merchandising-Artikeln, grafische Dienstleistungen im Bereich des Produkt-Designs.

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